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§1 – Name und Mitgliedschaft
Alle spielberechtigten Spielerinnen und Spieler sowie die gewählten und ernannten Mitarbeiter der Jugendabteilung des BV Wevelinghoven 1913 e.V. sind Mitglieder der Kinder- und Jugendabteilung.
§2 – Aufgaben
Die Kinder- und Jugendabteilung des BV Wevelinghoven 1913 e.V. verwaltet sich eigenständig und entscheidet über die Verwendung ihrer Mittel. Zu den Aufgaben gehören:
Förderung des Sports als wesentlicher Bestandteil der Jugendarbeit
Pflege sportlicher Aktivitäten zur Steigerung der körperlichen Fitness, Gesundheit und Lebensfreude
Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen der Jugend
Entwicklung neuer Formen von Sport, Bildung, Sozialisation und modernem Miteinander
Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen
Förderung der internationalen Verständigung
§3 – Organe
Die Organe der Jugend des BV Wevelinghoven 1913 e.V. umfassen:
den Vereinsjugendtag
den gewählten Jugendvorstand
die Trainer- und Betreuerversammlung
§4 – Vereinsjugendtag
Der Vereinsjugendtag, als oberstes Organ der Jugendabteilung, kann regulär oder außerordentlich einberufen werden und besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.
Aufgaben des Vereinsjugendtags:
Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Jugendvorstandes
Entgegennahme der Berichte und Abschluss der Kasse des Jugendvorstands
Entlastung und Wahl des Jugendvorstandes
Beschlussfassung über eingereichte Anträge
Der ordentliche Vereinsjugendtag findet im ersten Quartal jedes Jahres statt und wird vom Jugendvorstand drei Wochen vorher mit Tagesordnung ausgerufen. Ein außerordentlicher Jugendtag wird einberufen, wenn es das Interesse der Jugendabteilung erfordert oder 25% der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich verlangen.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder gemäß §1, die das siebte Lebensjahr vollendet haben. Für Mitglieder im Alter von sieben bis achtzehn Jahren können Erziehungsberechtigte das Stimmrecht übernehmen. Die Beschlussfähigkeit wird durch den Versammlungsleiter festgestellt, und Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen.
§5 – Jugendvorstand
Der Jugendvorstand setzt sich zusammen aus:
Jugendleiter
Jugendgeschäftsführer
Jugendkassierer
Jugend Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media Manager
bis zu zwei Beisitzern
bis zu drei Jugendvertretern
Zusätzlich werden jährlich zwei Kassenprüfer gewählt, die nicht dem Vorstand angehören.
§6 – Aufgaben des Jugendvorstandes
Der Jugendleiter vertritt die Interessen der Vereinsjugend intern und extern. Ist der Jugendleiter minderjährig, übernimmt ein anderes volljähriges Mitglied des Vorstands diese Rolle. Der Jugendleiter und der Jugendgeschäftsführer sind auch Mitglieder des Vereinsvorstandes.
Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre vom Vereinsjugendtag gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Jedes Vereinsmitglied ist zur Wahl in den Jugendvorstand berechtigt.
Der Jugendvorstand arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung und der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Er ist für alle Jugendangelegenheiten zuständig und entscheidet über die Verwendung der Mittel der Jugendabteilung.
Die Jugendkasse ist formal von der Hauptkasse getrennt und erfordert eigene Budgetierung und Prüfung. Die operative Verwaltung kann jedoch gemeinsam mit der Seniorenkasse erfolgen.
Zur Durchführung besonderer Aufgaben können Unterausschüsse gebildet werden, deren Beschlüsse der Zustimmung des Jugendvorstandes bedürfen.
§7 – Wettkampfordnung, Spielordnung
Die Wettkämpfe werden durch die Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes geregelt. Die Eigenverantwortung der Jugendlichen zur Einhaltung der Regeln ist zu fördern.
§8 – Beiträge
Ein Mitgliedsbeitrag wird erhoben, der jährlich zu entrichten ist. Der Jugendvorstand legt den Beitrag fest und verkündet ihn beim Jugendtag. Ein Austritt muss schriftlich gegenüber dem Jugendvorstand erklärt werden, die Beitragspflicht für das laufende Jahr bleibt bestehen.
§9 – Änderungen der Jugendordnung
Änderungen können nur von einem ordentlichen oder speziell einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden und erfordern die Zustimmung von mindestens der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten.
§10 – Anmerkung
Diese Ordnung basiert auf der Satzung des BV Wevelinghoven 1913 e.V.
§11 – Inkrafttreten
Diese Jugendordnung tritt durch den Beschluss des Vereinsjugendtages am 07.03.2019 in Kraft.
Raphael Drahs (kommissarischer Jugendleiter)
Wilfried Breuer (kommissarischer Jugendgeschäftsführer)
Erolt Möller (kommissarischer Beisitzer)